Entrümpelung steuerlich absetzen: Was ist möglich?

13.03.2026

Entrümpelung steuerlich absetzbar – Steuerunterlagen, Rechnungen und Calculator auf Tisch neben Umzugskartons

Eine Entrümpelung kann in vielen Fällen steuerlich absetzbar sein. Ob Sie die Kosten einer Entrümpelung tatsächlich von der Steuer absetzen können, hängt jedoch von mehreren Faktoren ab – zum Beispiel davon, ob es sich um eine haushaltsnahe Dienstleistung, eine Vermietungssituation oder eine außergewöhnliche Belastung handelt. In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, welche Kosten das Finanzamt anerkennt und wie Sie Entrümpelungskosten korrekt in Ihrer Steuererklärung geltend machen.

Das Wichtigste zusammengefasst

  • Eine Entrümpelung kann als haushaltsnahe Dienstleistung gemäß § 35a EStG steuerlich absetzbar sein.

  • Bis zu 20 % der Arbeitskosten (max. 4.000 € pro Jahr) können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden.

  • Wichtig ist eine Rechnung mit ausgewiesenen Arbeitskosten sowie eine Überweisung – Barzahlungen erkennt das Finanzamt meist nicht an.

  • Bei einer vermieteten Wohnung können Entrümpelungskosten oft als Werbungskosten geltend gemacht werden.

  • In besonderen Fällen, etwa nach einem Todesfall, kann eine Haushaltsauflösung auch als außergewöhnliche Belastung (§ 33 EStG) berücksichtigt werden.

Wann eine Entrümpelung steuerlich absetzbar ist

Grundsätzlich erkennt das Finanzamt viele Dienstleistungen rund um den eigenen Haushalt steuerlich an. Dazu zählen auch Entrümpelungen oder Haushaltsauflösungen, wenn diese im eigenen Haushalt stattfinden.

Die steuerliche Absetzbarkeit erfolgt meist über die Kategorie haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a Einkommensteuergesetz. Dabei können Sie einen Teil der Arbeitskosten direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen.

Wichtig ist jedoch: Nicht alle Kosten einer Entrümpelung sind automatisch steuerlich absetzbar. Das Finanzamt unterscheidet genau zwischen verschiedenen Kostenbestandteilen.

Absetzbar sind zum Beispiel:

  • Arbeitskosten der Entrümpelungsfirma

  • Fahrtkosten

  • Maschinenkosten

  • Kosten für die Organisation der Dienstleistung

Nicht immer absetzbar sind hingegen reine Entsorgungskosten oder Materialkosten, wenn diese nicht getrennt in der Rechnung ausgewiesen sind.

Voraussetzung: So erkennt das Finanzamt die Kosten an

Damit eine Entrümpelung steuerlich geltend gemacht werden kann, müssen einige formale Voraussetzungen erfüllt sein.

Wichtig sind vor allem folgende Punkte:

  • Die Dienstleistung muss im eigenen Haushalt oder auf dem Grundstück stattfinden.

  • Sie benötigen eine ordentliche Rechnung der Entrümpelungsfirma.

  • Die Arbeitskosten müssen separat ausgewiesen sein.

  • Die Zahlung muss per Überweisung erfolgen – Barzahlungen werden vom Finanzamt in der Regel nicht anerkannt.

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, können 20 % der Arbeitskosten direkt von der Steuerschuld abgezogen werden, maximal jedoch 4.000 € pro Jahr.

Checkliste: Entrümpelung steuerlich absetzen

Wenn Sie die Kosten einer Entrümpelung steuerlich geltend machen möchten, sollten Sie folgende Punkte beachten:

  • Die Entrümpelung findet im eigenen Haushalt oder auf dem Grundstück statt.

  • Sie erhalten eine Rechnung der Entrümpelungsfirma mit ausgewiesenen Arbeitskosten.

  • Arbeitskosten, Fahrtkosten und Maschinenkosten sind in der Rechnung separat aufgeführt.

  • Die Zahlung erfolgt per Überweisung oder Banktransaktion – Barzahlungen erkennt das Finanzamt meist nicht an.

  • Die Kosten werden in der Steuererklärung unter haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a EStG) eingetragen.

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie 20 % der Arbeitskosten (maximal 4.000 € pro Jahr) direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen.

Praxisbeispiel: Entrümpelung steuerlich geltend machen

Angenommen, Sie lassen eine Wohnung entrümpeln. Die Rechnung der Entrümpelungsfirma beträgt insgesamt 3.000 €. Davon entfallen 2.000 € auf Arbeitskosten und 1.000 € auf Entsorgungskosten.

In diesem Fall können Sie 20 % der Arbeitskosten, also 400 €, direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen.

Das bedeutet: Ihre Steuerlast reduziert sich um 400 €. Diese Steuerermäßigung wird direkt vom Finanzamt berücksichtigt, wenn Sie die Kosten korrekt in Ihrer Steuererklärung angeben.

Entrümpelung bei vermieteten Wohnungen

Wenn eine Entrümpelung im Zusammenhang mit einer vermieteten Wohnung oder Immobilie steht, gelten andere steuerliche Regeln.

Hier können die Kosten häufig als Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung angesetzt werden. Das gilt zum Beispiel, wenn eine Wohnung nach einem Auszug entrümpelt werden muss, um sie erneut zu vermieten.

In diesem Fall können unter Umständen alle Kosten der Entrümpelung steuerlich geltend gemacht werden, da sie unmittelbar mit der Vermietung zusammenhängen.

Haushaltsauflösung nach Todesfall

Auch bei einer Haushaltsauflösung nach einem Todesfall stellt sich häufig die Frage nach der steuerlichen Absetzbarkeit.

Je nach Situation können die Kosten entweder:

  • als haushaltsnahe Dienstleistung oder

  • als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG

angesetzt werden.

Ob das Finanzamt diese Kosten anerkennt, hängt von der individuellen Situation ab. In solchen Fällen empfiehlt es sich häufig, zusätzlich einen Steuerberater zu konsultieren.

Professionelle Entrümpelung spart Zeit und Nerven

Eine Haushaltsauflösung oder Entrümpelung kann schnell sehr aufwendig werden – besonders bei großen Wohnungen, Kellern oder nach einem Umzug. Neben dem zeitlichen Aufwand entstehen auch organisatorische Herausforderungen, etwa bei der Trennung von Wertstoffen, Möbeln und Sperrmüll.

Ein professioneller Entrümpelungsservice kann hier viel Arbeit abnehmen. Unternehmen wie Rümpel0711 kümmern sich um eine strukturierte Entrümpelung, fachgerechte Entsorgung sowie die vollständige Abwicklung – inklusive transparenter Rechnung, die Sie bei Bedarf auch steuerlich nutzen können.

Wenn Sie eine Entrümpelung planen und wissen möchten, welche Kosten entstehen, können Sie jederzeit eine kostenfreie Kostenschätzung anfragen.

FAQ zur steuerlichen Absetzbarkeit von Entrümpelungen

Kann man eine Entrümpelung von der Steuer absetzen?

Ja, in vielen Fällen können Entrümpelungskosten steuerlich abgesetzt werden, insbesondere wenn sie als haushaltsnahe Dienstleistung gemäß § 35a EStG gelten. Entscheidend ist, dass die Arbeiten im eigenen Haushalt stattfinden und eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt.

Wie viel kann man bei einer Entrümpelung steuerlich absetzen?

Bei haushaltsnahen Dienstleistungen können 20 % der Arbeitskosten, maximal 4.000 € pro Jahr, direkt von der Steuerschuld abgezogen werden.

Welche Kosten erkennt das Finanzamt an?

Das Finanzamt erkennt in der Regel Arbeitskosten, Fahrtkosten und Maschinenkosten an. Wichtig ist, dass diese Kosten in der Rechnung separat ausgewiesen sind.

Muss die Entrümpelung per Überweisung bezahlt werden?

Ja. Barzahlungen werden vom Finanzamt häufig nicht anerkannt. Die Zahlung sollte daher per Überweisung oder Banktransaktion erfolgen.

Ist auch eine Haushaltsauflösung steuerlich absetzbar?

Ja, auch eine Haushaltsauflösung oder Entrümpelung kann steuerlich absetzbar sein – entweder als haushaltsnahe Dienstleistung, als Werbungskosten bei Vermietung oder in besonderen Fällen als außergewöhnliche Belastung.

RÜMPEL 0711 – Einmal mit Profis arbeiten

Ein respektvoller Umgang miteinander, sauberes und ordentliches Arbeiten sowie Pünktlichkeit zeichnen uns aus. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf! Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Bild vom Inhaber Rui Sampaio

Inhaber Rui Sampaio

RÜMPEL 0711 – Einmal mit Profis arbeiten

Ein respektvoller Umgang miteinander, sauberes und ordentliches Arbeiten sowie Pünktlichkeit zeichnen uns aus. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf! Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Bild vom Inhaber Rui Sampaio

Inhaber Rui Sampaio

RÜMPEL 0711 – Einmal mit Profis arbeiten

Ein respektvoller Umgang miteinander, sauberes und ordentliches Arbeiten sowie Pünktlichkeit zeichnen uns aus. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf! Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Bild vom Inhaber Rui Sampaio

Inhaber Rui Sampaio