Wie funktioniert die Kostenübernahme einer Entrümpelung durch das Sozialamt

27.11.2025

Das Leben stellt uns manchmal vor unerwartete Herausforderungen. Ein plötzlicher Umzug in ein Pflegeheim, eine überraschende Kündigung oder der Verlust eines geliebten Menschen sind nur ein paar der vielen möglichen Situationen, in denen eine notwendige Entrümpelung zur zusätzlichen Belastung wird. 

Die gute Nachricht: Sie müssen diese Last nicht alleine tragen. Unter bestimmten Bedingungen springt das Sozialamt ein und kann die Kosten für eine Entrümpelung übernehmen. Wie das funktioniert und was Sie beim Antrag auf Entrümpelung beim Sozialamt beachten müssen, erfahren Sie in diesem Artikel.

Die wichtigsten Infos auf einen Blick

  • Das Sozialamt übernimmt die Kosten bei Bedürftigkeit und zwingender Notwendigkeit

  • Wichtige Gründe: Todesfall, Umzug ins Pflegeheim, Zwangsräumung, angeordneter Umzug

  • Antrag MUSS vor der Entrümpelung beim Sozialamt gestellt werden

  • Kostenübernahme nach SGB XII möglich

  • Pflegeversicherung zahlt bei Umzug in das Pflegeheim oft zusätzlich

  • Bei Messie-Syndrom können auch Krankenkasse oder Betreuungsbehörde zahlen

  • Einzelfallprüfung entscheidet über Übernahme der Kosten

Die häufigsten Gründe für eine sozialamtfinanzierte Entrümpelung

Nicht jede Entrümpelung wird vom Sozialamt bezahlt. Es muss ein triftiger Grund vorliegen, der von Fall zu Fall beurteilt wird..

In den folgenden Situationen kommt das Sozialamt in der Regel für die Kosten einer Entrümpelung auf:

1. Todesfall ohne zahlungsfähige Erben

Verstirbt ein Mieter und die Erben beziehen selbst Grundsicherung oder schlagen das Erbe aus, kann das Sozialamt einspringen. Die Wohnung muss geräumt werden, damit keine weiteren Mietkosten entstehen. Wichtig: Der Erbbetrag darf die Kosten für die Entrümpelung nicht decken können.

2. Umzug ins Pflegeheim und Wohnungsauflösung

Bei einem notwendigen Umzug in ein Pflegeheim und folgender Entrümpelung oder Wohnungsauflösung zahlt zunächst die Pflegeversicherung. Sie übernimmt:

  • Transportkosten für Möbel und persönliche Gegenstände

  • Verpackungsmaterial und Umzugshelfer

  • Entrümpelung der zurückbleibenden Gegenstände

  • Bis zu drei Monatsmieten bei Doppelbelastung

Reichen diese Leistungen nicht aus, übernimmt das Sozialamt die restlichen Kosten, sodass die betroffene Person keine finanzielle Belastung erfährt.

3. Wer zahlt bei einer Räumung oder Zwangsräumung?

Droht eine Räumung und fehlen die finanziellen Mittel für die Entrümpelung, kann das zuständige Sozialamt die Kosten übernehmen. Die Kostenübernahme verhindert weitere Schulden durch die zwangsweise Einlagerung der Möbel.

4. Vom Sozialamt angeordneter Umzug

Bezieher von Sozialleistungen müssen manchmal in eine günstigere Wohnung umziehen. Ordnet das Sozialamt diesen Umzug an, übernimmt es auch die Kosten für eine Entrümpelung der nicht mehr benötigten Gegenstände.

5. Beruflich bedingter Umzug

Bei einem zwingend notwendigen beruflichen Umzug können die Kosten für eine Entrümpelung der alten Wohnung übernommen werden – besonders wenn dadurch eine Arbeitslosigkeit vermieden wird.

6. Gesundheitsgefährdung und Notlage

Ist die Wohnung so vermüllt, dass eine Gesundheitsgefahr besteht, kann das Gesundheitsamt eine Entrümpelung anordnen. In dieser Notlage trägt das Sozialamt in der Regel die Kosten für die professionelle Entrümpelung.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme im Detail

Nachdem wir die häufigsten Gründe geklärt haben, schauen wir uns nun die genauen Voraussetzungen an. Wann zahlt das Sozialamt eine Entrümpelung wirklich?

Finanzielle Bedürftigkeit nachweisen

Damit das Sozialamt die Kosten übernimmt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die pflegebedürftige Person oder betroffene Person muss eine der folgenden Leistungen beziehen:

  • Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung (SGB XII)

  • Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialgesetzbuch XII)

  • Arbeitslosengeld II (Bürgergeld)

  • Hilfe zur Pflege

  • Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung

Zudem darf das Vermögen die Schonbeträge nicht überschreiten. Aktuell liegt das Schonvermögen bei 10.000 Euro für Alleinstehende.

Zwingende Notwendigkeit belegen

Die Entrümpelung der Wohnung muss unaufschiebbar sein. Das Sozialamt prüft:

  • Liegt eine Räumungsklage vor?

  • Gibt es gesundheitliche Gründe?

  • Drohen weitere Kosten bei Verzögerung?

  • Besteht Brand- oder Seuchengefahr?

Eigenleistung ausgeschlossen

Für eine komplette Kostenübernahme müssen Sie nachweisen, dass die Mittel fehlen, die Entrümpelung selbst zu organisieren oder zu bezahlen:

  • Körperliche oder psychische Einschränkungen

  • Keine hilfsbereiten Angehörigen oder Freunde

  • Zeitdruck macht Eigenleistung unmöglich

Mehrere hohe Stapel von Papierdokumenten liegen auf einem Holztisch

Schritt für Schritt zur Kostenübernahme

1. Erste Kontaktaufnahme mit dem Sozialamt

Rufen Sie beim Sozialamt an und schildern Sie Ihre Situation. Fragen Sie nach dem zuständigen Sachbearbeiter für Entrümpelungen. Vereinbaren Sie einen Termin oder lassen Sie sich direkt die Antragsunterlagen zusenden.

2. Kostenvoranschläge einholen

Das Sozialamt verlangt mindestens 2-3 Vergleichsangebote. Als erfahrene Entrümpelungsfirma in Stuttgart kennen wir von Rümpel0711 die Anforderungen der Ämter genau. Unser Kostenvoranschlag enthält:

  • Detaillierte Auflistung aller Leistungen

  • Transparente Preisgestaltung

  • Alle notwendigen Angaben für das Amt

3. Vollständige Unterlagen für den Antrag zusammenstellen

Für einen erfolgreichen Antrag auf Kostenübernahme benötigen Sie:

  • Ausgefülltes Antragsformular (Entrümpelung Sozialamt Antrag)

  • 2-3 Kostenvoranschläge verschiedener Firmen

  • Nachweis der Notwendigkeit (Kündigung, Räumungsklage, ärztliches Attest)

  • Einkommens- und Vermögensnachweise

  • Mietvertrag oder Eigentumsnachweis

  • Bei Todesfall: Sterbeurkunde und Erbschein

4. Antrag rechtzeitig beim Sozialamt stellen

Wichtig: Den Antrag zu stellen muss unbedingt VOR der Entrümpelung erfolgen! Eine nachträgliche Kostenerstattung ist nur in absoluten Notfällen möglich. Planen Sie mindestens 2-6 Wochen Bearbeitungszeit ein. Das Sozialamt bietet in dringenden Fällen auch Eilverfahren an.

5. Bewilligungsbescheid abwarten

Nach der Prüfung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid. Bei Bewilligung bekommen Sie einen Kostenzusageschein. Erst jetzt darf die Entrümpelung beauftragt werden und das Sozialamt zahlt die vereinbarten Kosten.

6. Entrümpelung durchführen lassen

Nach der Bewilligung kann die Entrümpelungsfirma loslegen. Die Abrechnung erfolgt meist direkt zwischen uns und dem Sozialamt – Sie müssen nicht in Vorleistung gehen.

Welche Kosten werden konkret übernommen?

Das zahlt das Sozialamt bei einer Entrümpelung:

✓ Arbeitsleistung der professionellen Entrümpelungsfirma
✓ Transportkosten und Fahrzeugmiete
✓ Entsorgungsgebühren für Sperrmüll
✓ Containermiete
✓ Reinigung der Räume (besenrein)
✓ Demontage von Einrichtungsgegenständen

Das Sozialamt kommt in der Regel nicht für Renovierungsarbeiten, Schönheitsreparaturen, Malerarbeiten oder die Grundreinigung auf.

Sonderfall Messie-Syndrom: Wer zahlt die Entrümpelung?

Bei einer Messie-Wohnung greifen oft andere Kostenträger. Etwa 1,8 Millionen Menschen in Deutschland sind vom Messie-Syndrom betroffen (Quelle). 

Diese Menschen haben folgende Möglichkeiten:

Krankenkasse

Bei diagnostizierter psychischer Erkrankung kann die Krankenkasse im Rahmen der Eingliederungshilfe die Kosten übernehmen. Voraussetzung: Ärztliche Diagnose und therapeutische Begleitung.

Betreuungsbehörde

Liegt eine gesetzliche Betreuung vor, kann der Betreuer die Kostenübernahme beantragen. Die Betreuungsbehörde prüft dann die Notwendigkeit.

Gesundheitsamt

Wie bereits beschrieben, kann das Gesundheitsamt eine Zwangsentrümpelung anordnen. Die Kosten trägt dann meist das Sozialamt.

Sozialamt als letzte Instanz

Greifen andere Kostenträger nicht, bleibt das Sozialamt. Bei Bedürftigkeit übernimmt es die Kosten als Hilfe in besonderen Lebenslagen nach SGB XII.

Was tun bei Ablehnung? Ihre Optionen

1. Widerspruch einlegen (Frist: 4 Wochen!)

Wurde Ihr Antrag auf Entrümpelung beim Sozialamt abgelehnt? Sie haben einen Monat Zeit für einen schriftlichen Widerspruch. Begründen Sie ausführlich:

  • Warum die Entrümpelung zwingend notwendig ist

  • Welche Folgen eine Nicht-Entrümpelung hätte

  • Ob sich Ihre Situation verschlechtert hat

  • Warum die finanziellen Mittel fehlen

2. Alternative Kostenträger prüfen

Je nach Situation können andere Stellen die Kosten übernehmen:

  • Sozialamt oder Jobcenter bei Bürgergeld-Bezug

  • Grundsicherungsamt bei Altersarmut

  • Wohngeldstelle für Umzugsbeihilfe

  • Stiftungen wie Caritas oder Diakonie

  • Härtefallfonds der Kommune

3. Ratenzahlung vereinbaren

Viele Entrümpelungsfirmen bieten Zahlungserleichterungen. Wir von Rümpel0711 finden gemeinsam eine Lösung – sprechen Sie uns an.

4. Eilantrag bei Dringlichkeit

Droht eine Zwangsräumung in wenigen Tagen? Stellen Sie einen Eilantrag mit Nachweis der Dringlichkeit und sprechen Sie direkt mit dem Sozialamt. Die Entscheidung erfolgt dann schneller.


Ein Raum mit mehreren großen, eng gestapelten Umzugskartons

Praktische Tipps für eine erfolgreiche Antragstellung

Dokumentation ist alles

  • Fotografieren Sie den Zustand der Wohnung

  • Sammeln Sie alle Schriftstücke (Kündigungen, Mahnungen)

  • Lassen Sie sich ärztliche Atteste ausstellen

  • Bewahren Sie alle Belege auf

Zeitplan erstellen

  • Antragstellung: Mindestens 6 Wochen vor geplantem Termin

  • Kostenvoranschläge: 2 Wochen für Einholung einplanen

  • Puffer einbauen: Verzögerungen sind häufig

Unterstützung holen

  • Sozialverbände wie AWO, Caritas oder Diakonie helfen bei der Finanzierung und Kostenübernahme

  • Schuldnerberatung kennt sich mit dem Antrag richtig aus

  • Sozialarbeiter im Krankenhaus oder Pflegeheim unterstützen

Weitere häufige Fragen zur sozialamtfinanzierten Entrümpelung

Wie schnell entscheidet das Sozialamt?

Die Regelbearbeitungszeit beträgt 2-6 Wochen. In Notfällen gibt es Eilverfahren binnen 3-5 Tagen. Das Sozialamt ist zuständig für die schnelle Bearbeitung in Notlagen.

Wer hat Anspruch auf Kostenübernahme?

Anspruch haben Personen, die Grundsicherung beziehen oder andere Sozialleistungen nach SGB XII erhalten und bei denen eine Entrümpelung notwendig ist.

Darf ich die Entrümpelungsfirma selbst aussuchen?

Ja, aber das Sozialamt kann unter bestimmten Bedingungen nur den günstigsten Kostenvoranschlag bewilligen. Wollen Sie eine teurere Firma, zahlen Sie die Differenz selbst.

Was passiert mit wertvollen Gegenständen?

Wertgegenstände müssen gemeldet werden. Der geschätzte Erlös wird von den Kosten für eine Entrümpelung abgezogen. Bei Erbschaften prüft das Nachlassgericht.

Muss ich während der Entrümpelung dabei sein?

Nicht zwingend. Sie können eine Vertrauensperson bevollmächtigen. Bei Messie-Wohnungen ist oft eine Begleitung durch Sozialarbeiter vorgeschrieben.

Kann ich Gegenstände behalten?

Persönliche Erinnerungsstücke dürfen Sie meist behalten. Wertvolle Gegenstände müssen Sie dem Amt melden. Bei Pflegeheimumzug dürfen Sie mitnehmen, was ins Zimmer passt.

Was ist bei doppelter Miete?

Bei Pflegeheimumzug zahlt das Sozialamt bis zu 3 Monatsmieten, wenn trotz nachweislicher Bemühungen kein Nachmieter gefunden wurde.

Unser Fazit zur Entrümpelung durch das Sozialamt

Eine notwendige Entrümpelung scheitert nicht am Geld – wenn Sie die richtigen Schritte gehen. In vielen Fällen übernimmt das Sozialamt die Kosten für eine professionelle Entrümpelung. Das Sozialamt, die Pflegeversicherung oder andere Träger springen ein, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Schlüssel ist: Rechtzeitig handeln, vollständige Unterlagen einreichen und hartnäckig bleiben.

Als erfahrene Entrümpelungsfirma in Stuttgart und Umgebung kennen wir uns bestens mit den Anforderungen der Ämter aus. Wir erstellen Ihnen kostenlos einen detaillierten Kostenvoranschlag, der alle relevanten Positionen für das Sozialamt enthält. Unser Team arbeitet diskret, respektvoll und verständnisvoll – besonders in schwierigen Lebenssituationen.

Sie brauchen Hilfe bei der Antragstellung oder einen Kostenvoranschlag für das Sozialamt? Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Beratung. Gemeinsam finden wir eine Lösung – versprochen.

RÜMPEL 0711 – Einmal mit Profis arbeiten

Ein respektvoller Umgang miteinander, sauberes und ordentliches Arbeiten sowie Pünktlichkeit zeichnen uns aus. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf! Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Bild vom Inhaber Rui Sampaio

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